•Bei auf Kommission gelieferten Getränken erheben wir
einen Kostenbeitrag in Höhe von 3,00 € zuzüglich Mwst. für jeden voll
•zurückgenommenen Kasten bzw. 6,00 € zzgl. Mwst. für
jedes voll zurückgenommene Fass, für den Arbeitsaufwand !
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•Ferner behalten wir uns vor bei
Kommissionslieferungen mit einem Gesamtwert von mehr als 150.-€ ( Warenwert
plus Leergut )
•eine 50%-ige Anzahlung zu verlangen!
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•Zurückgenommen werden nur komplett volle,
sortenreine Kasten.
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•Anlieferung von Leihmaterial erfolgt nur ebenerdig und an einfach zugängliche Grundstücke. Transport in
Unter- oder Obergeschosse erfolgt nicht.
•Bei Übernahme ist durch Unterschrift der
ordnungsgemäße Zustand und Sauberkeit des Leihmaterials zu bestätigen, evtl.
vorhandene Mängel sind
•zu dokumentieren!
•Gläser sind bei Übernahme auf Sauberkeit und defekte
zu überprüfen! Reklamationen bei Rückgabe können nicht anerkannt werden!
•Defekte oder fehlende Gläser werden zum
Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt.
•Bei Reinigungsbedarf der Gläser wird nochmalig die
Leihgebühr der Gläser berechnet!
•Leihmobiliar, Gläser sowie Kühl- und Verkaufswagen
sind gereinigt und sauber zurückzugeben.
•Bei Reinigungsbedarf wird dieser nach Arbeitsaufwand
berechnet.
•Fehlendes Zubehör wird zum Neuanschaffungspreis
berechnet!
•Leihmobiliar, insbesondere Kühlwagen kann bis 8 Tage vor dem geplanten Liefertermin
kostenfrei storniert werden.
•Danach werden 50% als Reservierungs- bzw.
Bereithaltungskosten in Rechnung gestellt.
•In Kühlschränken und Kühltruhen darf nur Flaschenware
aufbewahrt werden!
•Keinesfalls dürfen offene Speisen, Speiseeis oder
ähnliches eingebracht werden!
•Bei Schäden an Mobiliar, Kühl- und Verkaufswagen wird
die Reparatur in einer Fachwerkstatt in Rechnung gestellt!
•Keinesfalls dürfen zur Befestigung von
Auflagematerialien auf Festzeltgarnituren Heftklammern, oder Reisbrettstifte benutzt werden.
•Befestigungsmateial muß rückstandslos entfernt
werden. Bei Reinigungsbedarf
wird dieser nach Arbeitsaufwand berechnet!
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•Der Mieter ( Leiher ) haftet in jeden Fall für
entstandene Schäden und fehlendes Zubehör.
•Dies bestätigt er mit der Unterschrift auf dem
Lieferschein, mit der er auch den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware sowie der
Eröffnung / Aushändigung dieser
•AGb
(AllgemeineGeschäftsbedingungen) bestätigt.
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•Bei Bestellungen bzw. Reservierungen per E-Mail
werden durch Rücksendung der
•Lesebestätigung die AgB’s anerkannt und die
verbindliche Bestellung mit dem Datum der Lesebestätigung angenommen.
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